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Roller-Ordnung für Lübeck: SPD-Fraktion setzt bei E-Rollern auf Regeln und Dialog

Autorenbild: Jonas Bernzen
Jonas Bernzen
vor 10 Minuten
2 Min. Lesezeit

19. Oktober 2026, Lübeck:  Quer über Rad- und Fußwege gekippt, mitten auf dem Gehweg oder vor dem Hauseingang: Abgestellte E-Scooter und Leih-E-Bikes sorgen in Lübeck seit Jahren für Ärger. Für die einen sind die Fahrzeuge der vier in Lübeck tätigen Anbieter eine flexible Ergänzung zu Bus und Bahn, für andere ein Hindernis und eine Verschandelung des Stadtbilds. Bundesweit nennt mehr als die Hälfte der Fußgängerinnen und Fußgänger in Großstädten E-Scooter als größten Unsicherheitsfaktor.


"Eines steht fest: Die Roller sind da, sie werden genutzt, und ordnungspolitisch haben wir uns schon oft mit dem Thema beschäftigen müssen”, sagt Frank Zahn, sicherheitspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. „Jetzt haben wir endlich die Werkzeuge, um nicht mehr nur auf freiwillige Absprachen angewiesen zu sein."


Der Hintergrund: Der Bund hat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung grundlegend überarbeitet. Erste Regelungen gelten seit dem 1. April 2026, weitere folgen zum 1. März 2027. Für die Kommunen ist vor allem eine Änderung wichtig: Das Bereitstellen von Miet-Fahrzeugen im öffentlichen Raum gilt nicht mehr als normales Parken. Städte können damit rechtssicher festlegen, ob und wo Leih-Scooter und -Räder abgestellt werden dürfen. Auch der Deutsche Städtetag hat diesen Schritt ausdrücklich begrüßt.


Lübeck hat bereits vorgelegt: Auf der Altstadtinsel und am Hauptbahnhof hat die Verwaltung gemeinsam mit den Anbietern und den Stadtwerken 35 Sharing-Stationen eingerichtet. Die Kosten dafür hat die Verwaltung auf rund 66.500 Euro geschätzt, die von der Stadt getragen werden.


Die Unfallzahlen unterstreichen den Handlungsbedarf: 2025 registrierte die Polizei bundesweit rund 16.500 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, fast 40 Prozent mehr als im Vorjahr. 38 Menschen kamen ums Leben. Knapp die Hälfte dieser Unfälle ereignete sich in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Stolperunfälle durch abgestellte Roller sind darin noch gar nicht erfasst.


"Die Innenstadt ist ein guter Anfang, aber das Problem endet nicht am Stadtgraben", so Zahn. Die SPD-Fraktion hat deshalb im Juni im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nach den Plänen der Verwaltung für das übrige Stadtgebiet gefragt. Daraus ergeben sich konkrete Fragen: Sollen die Fahrzeuge außerhalb der Stationen weiterhin „wild” abgestellt werden dürfen? Nur noch an oder im Umfeld von Bushaltestellen? Oder ist gerade die Fahrt bis vor die eigene Haustür ein Vorteil, den man erhalten sollte?


Hinzu kommen Fragen nach Kosten und Zuständigkeit: Welche konkreten Regelungen können vereinbart werden, damit nicht allein die Stadt für die notwendige Infrastruktur aufkommt, sondern auch die Anbieter einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten? Und was kann die Hansestadt selbst entscheiden – und wo braucht es Regelungen von Land oder Bund?


"Wo, wann und wie wir Sharing-Stationen einrichten, wollen wir nicht hinter verschlossenen Türen klären, sondern gemeinsam mit den Lübeckerinnen und Lübeckern, mit der Verwaltung und auch mit den Betreibern", betont Zahn.

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