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Lübeck, den 20. Dezember 2010
Landesregierung macht es sich zu einfach

Der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion Peter Reinhardt erklärt:

"Der Innenminister des Landes Klaus Schlie macht es sich mit seinen Ausführungen zur Genehmigung des städtischen Nachtragshaushaltes wieder einmal viel zu einfach. Und dies gilt nicht nur für Lübeck. Konzepte und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Haushaltssituation von Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein fehlen seit langem.

Schlie drückt sich unverändert vor seiner ureigensten Aufgabe, die Finanzen von Städten und Gemeinden in unserem Lande auf eine solide und sichere Basis zu stellen.

Der Brief des Ministers ist kein Schritt nach vorne. Konkrete Vorschläge, wo gespart werden soll oder Mehreinnahmen erzielt werden können, bleiben leider Fehlanzeige.

Der Minister wiederholt auf vielen Seiten fantasielos, die ewig gleichen Plattitüden. Der Vergleich der Steuersätze bei den kommunalen Steuern im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten des Landes zeigt, dass wenig Spielraum nach oben besteht. Die erschreckende Ratund Tatenlosigkeit der schwarz-gelben Landesregierung ist schon lange eine schwere politische Hypothek nicht nur für unsere Stadt.

Die rot-rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft scheut sich nicht vor unpopulären Entscheidungen. Deshalb haben wir unter lautstarkem Protest von CDU, FDP, BfL und Lobbyisten den Beschluss in der Bürgerschaft gefasst, dass die Verwaltung bis Januar 2011 eine Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer vorlegt. Andere Städte in Deutschland haben bereits eine Bettensteuer/Kulturabgabe eingeführt.

Die neue Mehrheit bekennt sich in ihrem Kooperationsvertrag eindeutig zur Haushaltskonsolidierung. Dieses Bekenntnis werden wir für die kommenden Haushalte mit Leben füllen.

Wie schwierig das ist, zeigt uns auch die aktuell in der November-Sitzung der Bürgerschaft vorgelegte Antwort auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft. Darin wird von Seiten der Verwaltung festgestellt, dass die freiwilligen Aufgaben maximal 7 bis 12 % der Gesamtaufgaben der Kommune ausmachen. Das heißt bei 88 bis 93% der Aufgaben handelt es sich um gesetzliche Aufgaben, die der Stadt entweder durch den Bund aber eben auch durch das Land verordnet werden."