Der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion
Peter Reinhardt erklärt:
"Der Innenminister des Landes Klaus Schlie
macht es sich mit seinen Ausführungen zur Genehmigung
des städtischen Nachtragshaushaltes wieder einmal
viel zu einfach. Und dies gilt nicht nur für
Lübeck. Konzepte und konkrete Vorschläge zur
Verbesserung der Haushaltssituation von Städten
und Gemeinden in Schleswig-Holstein fehlen seit
langem.
Schlie drückt sich unverändert vor seiner ureigensten
Aufgabe, die Finanzen von Städten und Gemeinden
in unserem Lande auf eine solide und sichere
Basis zu stellen.
Der Brief des Ministers ist kein Schritt nach
vorne. Konkrete Vorschläge, wo gespart werden
soll oder Mehreinnahmen erzielt werden können,
bleiben leider Fehlanzeige.
Der Minister wiederholt auf vielen Seiten fantasielos,
die ewig gleichen Plattitüden. Der Vergleich
der Steuersätze bei den kommunalen Steuern im
Vergleich mit anderen kreisfreien Städten des
Landes zeigt, dass wenig Spielraum nach oben
besteht. Die erschreckende Ratund Tatenlosigkeit
der schwarz-gelben Landesregierung ist schon
lange eine schwere politische Hypothek nicht
nur für unsere Stadt.
Die rot-rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft
scheut sich nicht vor unpopulären Entscheidungen.
Deshalb haben wir unter lautstarkem Protest
von CDU, FDP, BfL und Lobbyisten den Beschluss
in der Bürgerschaft gefasst, dass die Verwaltung
bis Januar 2011 eine Satzung zur Erhebung einer
Bettensteuer vorlegt. Andere Städte in Deutschland
haben bereits eine Bettensteuer/Kulturabgabe
eingeführt.
Die neue Mehrheit bekennt sich in ihrem Kooperationsvertrag
eindeutig zur Haushaltskonsolidierung. Dieses
Bekenntnis werden wir für die kommenden Haushalte
mit Leben füllen.
Wie schwierig das ist, zeigt uns auch die aktuell
in der November-Sitzung der Bürgerschaft vorgelegte
Antwort auf eine Anfrage eines Mitglieds der
Bürgerschaft. Darin wird von Seiten der Verwaltung
festgestellt, dass die freiwilligen Aufgaben
maximal 7 bis 12 % der Gesamtaufgaben der Kommune
ausmachen. Das heißt bei 88 bis 93% der Aufgaben
handelt es sich um gesetzliche Aufgaben, die
der Stadt entweder durch den Bund aber eben
auch durch das Land verordnet werden."