Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion
Lienhard Böhning erklärt:
"Wir erwarten, dass nach der gestrigen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu Hartz IV der Regelsatz spürbar erhöht
wird und nicht wie von CDU - Hinterbänklern
vehement gefordert, noch weiter unter das
Existenzminimum abgesenkt wird. Die Regelsätze
müssen auch in der Zukunft ein menschenwürdiges
Existenzminimum gewährleisten.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
besteht nunmehr die nötige Rechtssicherheit
für die Berechnung der Regelsätze.
Erfreulich ist, dass die Hüter unserer
Verfassung klar gestellt haben, dass ein spezifischer
an die besonderen Bedürfnisse von Kindern
orientierter Regelsatz festgelegt werden muss.
Es ist ein großer Schritt nach vorn,
dass das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber
eine Härtefallregelung für außergewöhnliche
Bedarfslagen einfordert.
Wir unterstützen die Vorschläge,
die ARGEN und damit ein Angebot aus einer
Hand langfristig auf eine sichere verfassungsrechtliche
Grundlage zu stellen. Ein undurchschaubares
bürokratisches Nebeneinander von Verantwortlichkeiten
muss in jedem Fall verhindert werden. Endlich
hat auch die CDU-Bundestagsfraktion mit ihrer
Ministerin von der Leyen begriffen, dass eine
Verfassungsänderung der richtige und
einzige Weg hierzu ist."