Die Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion
zur Einführung eines Smiley-Systems zur
Kennzeichnung der Hygienestandards in der Gastronomie
in Lübeck stellt ein positives Beispiel
für die Nutzung der Möglichkeiten
des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) dar
und hilft Gästen, sich vor Eintritt in
eine Lokalität einen ersten "Eindruck"
über die Einhaltung der Hygienevorschriften
zu verschaffen. An einem lachenden Smiley können
Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und
einfach solche Bistros, Restaurants, Imbisse,
Lebensmittelhändler, Bäckereien und
vergleichbare Betriebe erkennen, die überdurchschnittliche
Qualitäts- und Hygienestandards einhalten.
Das ist gut nicht nur für die Verbraucherinnen
und Verbraucher, sondern auch für die Anbieter,
die sich mit dem lachenden Smiley einen Wettbewerbsvorteil
erarbeiten können.
Die Lübecker SPD, so der Sprecher der SPD Fraktion
im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung Frank
Zahn, steht für Transparenz und setzt mit dem
System das VIG im Sinne des Bürgers um. Selbst
die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)
steht der Einführung des Systems aufgeschlossen
gegenüber.
Die Befürchtungen der BfL, dass die Einführung
des Systems einen höheren Verwaltungsaufwand
nach sich ziehen könnte, teilen wir nicht, weil
die Vergabe der Smileys im normalen Kontrollturnus
geschieht.
Auch die Kritik, dass in verschiedenen Internetforen
Bürger die Betriebe bewerten und somit ein Smiley
nicht hilfreich sei, entbehrt jeder Grundlage.
Laut VIG ist jede Kommune verpflichtet, seinen
Bürgern Auskunft über durchgeführte Hygienekontrollen
zu erteilen. Deshalb ist eine veröffentlichte
Positivliste, die dem Bürger als Orientierung
dient, sinnvoll.
Das im Berliner Modellprojekt in Pankow (300.000
Einwohner) eingeführte Symileyprojekt hat
sich bewehrt und "Schwarzen Schafen"
schwer zu schaffen gemacht. Nicht die behördlich
durchgeführten Kontrollen und Sanktionen,
sondern die Öffentlichkeit haben zur Regulierung
beigetragen. Allerdings veröffentlicht
der Bezirk auch schon Negativlisten (Verstoß
gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz,
Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit liegt vor),
was zur Zeit in Schleswig-Holstein aufgrund
rechtlicher Regelungen noch nicht möglich
ist.
In den skandinavischen Ländern, insbesondere
in Dänemark findet das Smileysystem schon seit
Jahren Anwendung. Mit der Einführung auch bei
uns, finden Gäste sich leichter zurecht und
werden sicherlich Betriebe die über einen freundlichen
Symiley verfügen, bevorzugen.
Die SPD freut sich über die große, positive
Resonanz und wird sich in Verbindung mit allen
anderen Funktionsträgern und Entscheidungsträgern
in Lübeck für noch mehr Verbraucherschutz einsetzen.